Neues Baumängelrecht: 60 Tage Rügefrist und Nachbesserung ohne Ausschluss
Seit 2026 können Käufer und Bauherren Mängel an Neubauten länger rügen. Vertragsklauseln, die das Nachbesserungsrecht ausschliessen oder die Rügefrist verkürzen, sind unwirksam. Quelle: law.ch